Haftungs- und Versicherungsrecht
Schäden und Verluste gehören zum Leben. Jeder wird früher oder später damit konfrontiert. Wenn jemand einen Schaden erleidet, stellt sich auch die Frage der Haftpflicht. Wer haftet, muß den Schaden ersetzen.
Deshalb werden viele Risiken versichert. Kommt es zu einem Schaden, für den eine Versicherung in Anspruch genommen werden kann, wird diese unter gewissen Umständen den Schaden ersetzen.
Die juristischen Implikationen von Schadenfällen bilden das Arbeitsfeld der Fachgruppe für Haftpflicht und Versicherungsrecht. Die Anwälte von GSJ behandeln viele Fälle, in denen oft Fragen über die berufliche Haftpflicht und die Haftung bei Unfällen geklärt werden müssen.
Unser köperlichen Kanzlei hat besondere Fachkenntnisse bezüglich der Schätzung und Begründung von Schäden entwickelt. In diesem komplizierten Bereich geht es darum, so genau wie möglich einzuschätzen, wie sich das Leben eines Unfallopfers weiterentwickelt hätte, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Der Unterschied zur reellen Situation gilt dann als Maßstab für die Berechnung und Begründung des erlittenen Schadens.