Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Goossens Sebreghts Jacqmain CVOA ist eine belgische Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Antwerpen. Der Gegenstand von Goossens Sebreghts Jacqmain CVOA besteht darin, anwaltliche Aktivitäten im weitesten Sinne des Wortes auszuüben.
- Jegliche Haftung von Goossens Sebreghts Jacqmain CVOA ist auf den Betrag der von der Gesellschaft abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Im Falle, dass und insoweit — aus gleich welchen Gründen — keine Leistung kraft der genannten Versicherung erfolgt, ist jede Haftung auf den Betrag von EUR 50.000 beschränkt.
- Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Mangels fristgerechter Zahlung wird der fällige Betrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um 10 %, mindestens jedoch um EUR 100,00 erhöht. Ein Anspruch auf Zahlung eines höheren Schadensersatzes mit Vorlage des Beweises dieses Schadens bleibt davon unberührt. Mangels fristgerechter Zahlung ist Goossens Sebreghts Jacqmain CVOA ebenfalls gerechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum einen Verzugsschaden zu verlangen, dessen Höhe dem Zinssatz aus dem Artikel 5 des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehrvom 2. August 2002 entspricht.
- Der Vertrag zwischen Goossens Sebreghts Jacqmain CVOA und dem Mandanten unterliegt ausschließlich belgischem Recht. Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren, fallen ausschließlich unter die Zuständigkeit der Gerichte des Bezirks Antwerpen.
- Alle Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden für die Gesellschafter von Goossens Sebreghts Jacqmain CVOA sowie für die Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder der Gesellschaften und all derjenigen, die bei Goossens Sebreghts Jacqmain CVOA tätig sind und/oder waren, abgefasst.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer, französischer, englischer und deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Unklarheiten ist ausschließlich der niederländische Text bindend.